Ein paar Worte zum Urheberrecht

Vor kurzem habe ich durch Zufall gesehen, dass eine Tasche, die nach meinem Freebook genäht wurde, auf Dawanda verkauft wird. Ich habe ein bisschen befürchtet, dass es früher oder später zu so etwas kommen wird und möchte ein paar Worte dazu schreiben.

Mein Blog ist für mich ein Hobby, das mir sehr viel Spaß macht – das hätte ich anfangs gar nicht gedacht, denn ich nähe schon sehr lange und hatte nie das Bedürfnis, meine Sachen groß „auszustellen“. Ich habe schon immer eigene Schnittmuster entworfen und hier fliegen sehr viele Papierschnitte zu kleinen Nettigkeiten wie Taschen, Sorgenfressern, Plüschtieren etc herum. Mit meinem Blog kam die Idee, diese Schnitte zu digitalisieren. Sie lassen sich so nicht nur besser archivieren und speichern, sondern ich kann sie auch Interessierten zur Verfügung stellen. Wenn die Arbeit der Schnitterstellung einmal getan ist – wieso soll nur ich davon profitieren? So mein Gedanke.

Ich habe nicht die Absicht, mit meinem Blog oder meinen Schnittmustern Geld zu verdienen. Jede Näherin weiß, dass man mit Ebooks und Schnittmustern mit überschaubarem Aufwand auf dem digitalen Markt ein paar Euro verdienen kann – und zwar gar nicht so schlecht. Ich habe mich bewusst dagegen entschieden, was aber nicht bedeutet, dass meine Entwürfe „Freiwild“ sind. Mit dem Entwurf und Design meiner Schnittmuster habe ich das Urheberrecht. Das bedeutet auch, dass ich eine kommerzielle Nutzung meiner Schnitte untersagen kann. Ich tue das in jeder Anleitung und jedem Schnittmuster! Scheinbar habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt, deswegen nochmal in aller Klarheit:

Produkte, die nach meinen Schnittmustern genäht werden, dürfen nicht verkauft werden! Sie sind ausschließlich für den Privatgebrauch!

Jeder große Verlag und auch viele Ebook- und Freebook-Ersteller untersagen die kommerzielle Nutzung von Bastel-, Strick-, Häkel-, Nähanleitungen. Von Applikationsvorlagen, von Stickmustern etc. Wenn nicht explizit dabei steht, dass man mit dem Erwerb des Musters eine  Lizenz zum Verkauf hat (zum Beispiel eine Stückzahl bis 10, wie bei Farbenmix) oder die gewerbliche Nutzung frei ist, dann dürfen danach gefertigte Endprodukte nicht verkauft werden. Das ist bei Burda so, bei Tilda – und bei Marja Katz.

Wer ein Gewerbe hat, kann seine Schnittmuster selbst erstellen oder die verwenden, bei denen eine gewerbliche Nutzung genehmigt ist. Aber mit meinen freien Schnittmustern Geld verdienen – da verstehe ich ehrlich gesagt keinen Spaß. Passend dazu habe ich mein Blog unter eine CC-3-Lizenz gestellt. Das heißt, dass meine Texte, Bilder, Schnittmuster etc unter Namensnennung verbreitet werden dürfen, eine kommerzielle Nutzung aber untersagt ist. Meine Sachen können auch weiterverarbeitet werden, müssen dann aber unter derselben Lizenz stehen.

Wenn Du dazu fragen hast oder meine Sachen z.B. als Kursmaterial verwenden möchtest, kontaktiere mich bitte!

CC BY-NC-SA 4.0 Ein paar Worte zum Urheberrecht von Marja Katz ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

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Biologin aus Köln mit zwei kleinen Kinnings. Liebt ihre Familie, ihre Nähmaschine, ihr Cello.
4 comments
  1. Hallo!!
    Ich entschuldige mich nochmal ganz öffentlich dafür, daß ich die Tasche bei Dawanda eingestellt hatte. Ich hab sie gleich nach Lesen der Email rausgenommen.
    Es tut mir ehrlich leid und ich hab das nicht gelesen….ich hab die Tasche nachgearbeitet – ich fand sie auch nicht leicht und mal eben genäht – und habe erst seit September mein Gewerbe. Ich weiß, das entschuldigt nichts, aber ich hoffe, Sie können mir verzeihen.
    Manchmal ist man blauäugig…ich wollte eigentlich nur das, was ich fertige, ob Karten, Taschen oder sonstwas, LEGAL verkaufen dürfen. Nur deswegen habe ich den Gewerbeschein geholt.
    Ach, was soll ich noch viel schreiben…es tut mir leid ist das was ich sagen wollte.

    LG, Heike Kohnen

  2. meine Güte wie empfindlich…

  3. Grundsätzlich unterliegen Schnittmuster dem Urheberrecht wobei bei einfachen Schnittmustern dies nicht greifen dürfte. Entscheidend ist das erreichen der Schöpfunhshöhe- also muss schon ausgefallener sein als ein einfaches, alltägliches Design. Man kann es nur individualvertraglich ausschließen was bei kostenlosen Downloads einfachen Grades schwierig sein könnte. Weiß ich aus erster Hand von einem Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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      Ich denke, dass allgemeine Aussagen da recht schwierig sind. Ich bin ja auch keine Anwältin, sondern das ist nur meine persönliche Sichtweise. Im Streitfall muss so ein Sachverhalt ja sowieso von Anwälten verhandelt bzw vor einem Gericht entschieden werden…

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